Die SOFTWARE und di
e elektronisch
e Dokumentation werden mit
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SCHRÄNKT
R
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reitgestellt. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierungsbehörden der USA unterliegt den Einschränkungen der Bestimmungen von DFARS 252.227-7013 bzw. den Bestimmungen der Unterabschnitte (c) (1) und (2) der Commercial Computer Software Restricted Rights-Vorschriften unter 48 CFR 52.227-19. Hersteller: Nikon Corporation, 2-3, Marunouchi 3-chome, Chiyoda-ku, Tokio 100-8331, Japan.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Japan und wird entsprechend diesen Gesetzen ausgelegt. Es wird bestimmt, dass, falls das Recht Japans in dem Land, in dem Sie die SOFTWARE erworben haben, aus irgendeinem Grund als auf diese Vereinbarung nicht anwendbar befunden wird, diese Vereinbarung den Gesetzen des Landes, in dem Sie die SOFTWARE erworben haben, unterliegt und entsprechend diesen Gesetzen ausgelegt wird. Sie stimmen für den Fall eines aus dieser Vereinbarung entstehenden Verfahrens einer Zustellung der Klageschrift auf dem normalen Postweg oder auf einem anderen, kommerziell angemessenen Weg gegen quittierten Empfang zu.
Sollten einzelne Bedingungen in dieser Vereinbarung aus welchen Gründen auch immer für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bedingungen davon unberührt und voll wirksam. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen Ihnen und Nikon dar und tritt an die Stelle aller anderen Vereinbarungen, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen.
Wenn eine der Parteien nicht auf der strikten Erfüllung einer Bedingung oder Klausel dieser Vereinbarung oder der Ausübung einer darin enthaltenen Option, eines solchen Rechts oder Rechtsmittels besteht, so ist dies nicht als Verzicht auf diese Bedingung, Klausel, Option, dieses Recht oder Rechtsmittel auszulegen, und diese Bedingung, Klausel, Option, dieses Recht oder Rechtsmittel bleibt in vollem Umfang wirksam und rechtsgültig.
Die Überschriften für die Abschnitte dieser Vereinbarung dienen nur der besseren Lesbarkeit. Sie stellen keinen Teil dieser Vereinbarung dar und wirken sich in keiner Weise auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung aus.
Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in dieser Vereinbarung dargelegt, behalten die Bestimmungen der Abschnitte 2, 3 (nur zweiter Satz), 4, 5, 6 und 7 sowie alle Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf Zeiträume nach Auslaufen dieser Vereinbarung beziehen, auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund ihre Gültigkeit.
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